Was gilt, wenn Vertreter und Käufer mich absichtlich schädigen?
günstig für Vertretener betrifft Vertretene, Unternehmer, Gesellschafter
Wirken Ihr Vertreter und der Geschäftspartner absichtlich zu Ihrem Nachteil zusammen, entfällt die Vertretungsmacht und der Vertretungsakt ist unwirksam. Das Geschäft ist außerdem wegen Sittenwidrigkeit ungültig, und zwar auch dann, wenn der Vertreter innerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Bei Kollusion entfällt die Vertretungsmacht, ist also der Vertretungsakt unwirksam. Kollusion macht das Geschäft überdies wegen Sittenwidrigkeit ungültig, auch wenn der Vertreter innerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt hat.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 35/19v, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht
Vertragsrecht · Handeln ohne Vollmacht
Gesellschaftsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht
Vertragsrecht · Verzicht auf Provision und Ausgleich
Vertragsrecht · Missbrauch einer Vollmacht