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Muss ich den ganzen Gehsteig vor meinem Haus räumen?

günstig für Fußgänger betrifft Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümer, Fußgänger, Anrainer
Ja. Als Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet müssen Sie den Gehsteig in seiner ganzen Breite säubern und streuen, wenn dessen von der Straße abgewandte Kante nicht mehr als drei Meter von Ihrer Grundgrenze entfernt ist. Das gilt auch bei einem breiteren Gehsteig; über den Gehsteig hinaus auf die Straße müssen Sie nicht räumen.

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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Den Liegenschaftseigentümer trifft nach § 93 Abs 1 StVO eine Räum- und Streupflicht für den Gehsteig (Gehweg) in seiner gesamten Breite, sofern nur die (straßenabgewandte) Gehsteigbegrenzung nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaftsgrenze entfernt ist. Dies gilt auch im Fall eines mehr als drei Meter breiten Gehsteigs (Gehwegs).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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