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Bis wann kann ein alter Erbanspruch noch geltend gemacht werden?

günstig für Anspruchsgegner betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Beschenkte
War ein Anspruch aus einem alten Sachverhalt am 1. Jänner 2017 nach altem Recht noch nicht verjährt, begann die kurze Frist von drei Jahren an diesem Tag zu laufen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte die begründenden Umstände kannte. Nach dem 31. Dezember 2019 muss der Gegner mit solchen Ansprüchen daher nicht mehr rechnen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Wenn der Anspruch aus einem „Altsachverhalt“ zum 1.1.2017 nach altem Recht noch nicht verjährt war, beginnt die kurze dreijährige Frist nach § 1487a ABGB idF ErbRÄG 2015 gemäß § 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 ABGB unabhängig von einer Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Anspruchsberechtigten jedenfalls mit dem 1.1.2017, sodass ein davon betroffener Anspruchsgegner nach dem 31.12.2019 nicht mehr mit der Geltendmachung solcher Ansprüche rechnen muss.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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