Wann wird geprüft, ob mein Optionsvertrag zu ungünstig war?
betrifft Verkäufer, Käufer, Optionsberechtigte, Liegenschaftseigentümer
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie an Ihre Erklärung gebunden waren, mit der Sie das Optionsrecht eingeräumt haben. Fallen Angebot und Annahme zusammen, zählt der Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts. Auf den späteren Abschluss des Hauptvertrags kommt es nicht an.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Für die Prüfung des Wertverhältnisses des im Optionsvertrag in Aussicht gestellten Hauptvertrags im Sinne des § 934 ABGB ist auf den Zeitpunkt der Bindung des Verkürzten an seine Erklärung abzustellen, mit der er dem Optionsberechtigten das Optionsrecht einräumt; bei Zusammenfallen von Angebot und Annahme ist daher der Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts maßgeblich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134313 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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