Wird der Wert beim Kaufrecht erst bei der Ausübung ermittelt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Optionsberechtigte
Für die Frage, ob Leistung und Gegenleistung grob auseinanderfallen, ist es sachgerechter, die objektiven Werte erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen. Erst dann wird das zunächst nur in Aussicht genommene Geschäft voll wirksam, löst gegenseitige Leistungspflichten aus und kann als abgeschlossen gelten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Bei der Beurteilung des Missverhältnisses des Werts (§ 934 Satz 3 ABGB) ist es (entgegen der in SZ 70/28 vertretenen Ansicht) sachgerechter, die objektiven Werte der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen; erst dann erlangt nämlich das (von den Parteien im Optionsvertrag zunächst bloß in Aussicht genommene) Rechtsgeschäft volle Wirksamkeit, löst wechselseitige Leistungspflichten aus und kann damit als "abgeschlossen" iSd § 934 Satz 3 ABGB angesehen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber ist die vertragliche Willenseinigung über Leistung und Gegenleistung abgeschlossen, auch wenn zwischen Vertragsabschluss und Eintritt der Wirksamkeit (mit dem Tod des Klägers) ein langer Zeitraum verstreichen könnte.OGH 2 Ob 210/13s, 02.10.2014
- Für den Vorvertrag nach § 936 ABGB hat es bei dem allgemeinen im Gesetz auch festgelegten Grundsatz zu bleiben, dass für die Beurteilung des Missverhältnisses nach § 934 ABGB auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags abzustellen ist.OGH 8 Ob 148/09m, 19.05.2010
- Hier: Nicht Option, sondern Vorvertrag.OGH 8 Ob 148/09m, 19.05.2010
- Von einem "geschlossenen Geschäft" im Sinne des §934 ABGB kann erst im Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung gesprochen werden; nur auf diesen Zeitpunkt ist die Bewertung von Leistung und Gegenleistung zu beziehen.OGH 1 Ob 67/03i, 25.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt für den Wert
Vertragsrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt bei Optionsverträgen
Vertragsrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt bei Optionsverträgen
Vertragsrecht · Wirkung einer Option
Vertragsrecht · Option und Rechte des Dritten