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Was bedeutet es, wenn ich eine Option vereinbart habe?

betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Käufer, Verkäufer
Bei einer Option erhalten Sie das Recht, ein inhaltlich schon festgelegtes Vertragsverhältnis allein durch Ihre Erklärung in Kraft zu setzen. Anders als bei der Verabredung eines künftigen Vertrags müssen Sie also keinen weiteren Vertrag mehr abschließen; mit Ihrer Erklärung entstehen die Pflichten unmittelbar. Der andere Teil ist aus der Option selbst noch zu keiner Leistung verpflichtet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Option ist ein Vertrag, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Sie gewährt also ein Gestaltungsrecht. Anders als der Vorvertrag gibt sie nicht bloß ein Recht auf Abschluss eines Hauptvertrags; ihre Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Die Stellung des Optionsberechtigten entspricht hinsichtlich des Hauptvertrags der eines Offertempfängers; auch der letztere hat nämlich ein rechtsbegründendes Gestaltungsrecht, weil es von seinem einseitigen Willensentschluss abhängt, ob der Vertrag zustandekommt oder nicht. Beim Vertragsabschluss auf Grund einer Option handelt es sich in Wahrheit um einen zweiaktigen Vorgang, der einem Offert und der nachfolgenden Annahmeerklärung ähnlicher ist als einem zweiseitig verpflichtenden Vorvertrag, ist doch der Optionsgeber allein aus dem Optionsvertrag noch zu keiner Leistung verpflichtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 22.

Im Gesetz

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