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Bekomme ich Ersatz, wenn meine Aufenthaltskarte zu spät kommt?

günstig für Antragsteller betrifft Drittstaatsangehörige, Angehörige von EU-Bürgern, Arbeitnehmer, Behörden
Ja. Die Aufenthaltskarte bescheinigt Ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht und damit auch, dass Sie unselbständig oder selbständig arbeiten dürfen. Wird sie schuldhaft nicht oder verspätet ausgestellt, haftet der Rechtsträger für den Verdienst, der Ihnen dadurch entgeht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Die Aufenthaltskarte nach § 54 NAG bescheinigt das unionsrechtlich begründete Aufenthaltsrecht und im Zusammenhalt mit Art 23 der Richtlinie 2004/38/EG die Berechtigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Wird sie schuldhaft nicht oder verspätet ausgestellt, haftet der Rechtsträger für den dadurch verursachten Verdienstentgang.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

NAG §54; EG-RL 2004/38/EG ‑ 32004L0038 Art23; AHG §1

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