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Verliere ich meine Abfertigung, wenn ich nicht zurückkomme?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Saisonarbeiter, Bauarbeiter
Ihre Ansprüche, die von der Beendigung abhängen, etwa Abfertigung und Urlaubsentschädigung, bleiben Ihnen erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten von einer echten oder unechten Unterbrechung ausgegangen sind und wie Sie erklärt haben, die Arbeit nicht mehr antreten zu wollen. Es schadet auch nicht, wenn Sie inzwischen eine nicht vom Arbeitsamt vermittelte Stelle angetreten und behalten haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Unabhängig davon, ob die Parteien von einer unechten oder echten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ausgingen und unabhängig von der Art der späteren Erklärung des Arbeitnehmers, die Arbeit nicht mehr antreten zu wollen, bleiben diesem die auflösungsabhängigen Ansprüche (hier Abfertigung und Urlaubsentschädigung) gewahrt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der arbeitslose Arbeitnehmer eine nicht vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung angetreten und auch zur Zeit der vereinbarten Wiedereinstellung beibehalten hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vergleich bei Ende des Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschließende Vereinbarung über alle gegenseitigen Ansprüche treffen, gilt das als Vergleich. In einem solchen Vergleich können Sie auch auf Ansprüche verzichten, auf die Sie sonst nicht verzichten könnten. Entscheidend ist, ob der Nachteil durch Vorteile an anderer Stelle aufgewogen wird, etwa durch die Klärung einer unsicheren Lage.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neue Stelle

Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

Verwandte Fragen

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