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Bekomme ich Mietminderung auch für einen unbekannten Mangel?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Wenn Sie von einem Mangel ohne eigenes Verschulden nichts wussten, steht Ihnen die Minderung auch ohne vorherige Anzeige an den Vermieter zu. Das Risiko einer Wohnung, die objektiv nicht dem vereinbarten Gebrauch entspricht, trägt in diesem Fall der Vermieter als Eigentümer. Sie sind nicht verpflichtet, nach für Sie nicht erkennbaren, nur theoretisch denkbaren Mängeln zu suchen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die zu RS0126618 vertretene Auffassung, die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB setze eine Anzeige im Sinne des § 1097 ABGB voraus, kann für den Fall unverschuldeter Unkenntnis von Mängeln des Bestandobjekts nicht aufrecht erhalten werden. In einem solchen Fall trifft die Gefahr eines aus objektiver Sicht nicht dem bedungenen Gebrauch entsprechenden Bestandobjekts den Vermieter als Eigentümer. Dem Mieter steht im Fall unverschuldeter Unkenntnis von einem solchen Mangel bei objektiv vorliegenden Mängeln des Bestandobjekts ein Zinsminderungsanspruch auch ohne eine Anzeige an den Vermieter zu; eine Verpflichtung zur Untersuchung für den Mieter nicht erkennbarer, nur theoretisch denkbarer Mängel des Bestandobjekts kann aus seiner Pflicht nach § 1097 ABGB, dem Bestandgeber ihm obliegende Ausbesserungen anzuzeigen, nicht abgeleitet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsminderung und Kenntnis des Mangels

Nein. Eine Minderung setzt voraus, dass die Sache bei der Übergabe oder während der Mietzeit unbrauchbar ist, ohne dass das beim Vertragsabschluss berücksichtigt wurde. Kannten Sie den mangelhaften Zustand damals und vereinbarten trotzdem den vollen Zins, gilt das als Verzicht. Eine Bestätigung, die Sie vor der Besichtigung oder ohne Kenntnis des Mangels unterschrieben haben, nimmt Ihnen die Minderung dagegen nicht.

günstig für Vermieter Anzeige als Voraussetzung der Mietzinsminderung

Wenn Sie wegen eines Mangels weniger Miete zahlen wollen, müssen Sie dem Vermieter zuvor anzeigen, dass eine Ausbesserung nötig ist. Ohne diese Anzeige steht Ihnen die Minderung nicht zu.

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