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Wie wirkt eine Nachzahlung des Arbeitgebers auf den Kindesunterhalt?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Erhält der Unterhaltspflichtige vom Arbeitgeber eine Nachzahlung, weil Vordienstzeiten nicht angerechnet worden waren, ist es vertretbar, diese Zahlung nur der Bemessungsgrundlage jenes Jahres zuzuschlagen, in dem er sie bekommen hat. Das gilt auch dann, wenn der Grund für die Nachzahlung mehrere Jahre zurückliegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Erhält der Unterhaltspflichtige von seinem Dienstgeber eine Nachzahlung wegen nicht angerechneter Vordienstzeiten ist es vertretbar, diese Zahlung nur der Bemessungsgrundlage des Jahres des Erhalts zuzuschlagen, auch wenn der Nachzahlungsgrund mehrere Jahre zurückliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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