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Zählt die Steuerrückzahlung beim Unterhalt mit?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Arbeitnehmer
Eine Rückzahlung von Lohnsteuer erhöht die Mittel, die für den Unterhalt zur Verfügung stehen, und wird daher eingerechnet. Sie wird auf das ganze Jahr aufgeteilt, in dem sie zugeflossen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Durch Lohnsteuerrückvergütungen, die als verfügbare Mittel in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sind, wurden diese für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichten bestimmenden Mittel in dem Jahr vermehrt, in dem die Rückvergütungen dem Abgabenpflichtigen zugeflossen sind; es erscheint billig, diese Einkommensbestandteile auf dieses Jahr insgesamt aufzuteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Einkommensbegriff beim Unterhalt

Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.

günstig für Unterhaltspflichtiger Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und Unterhalt

Ja, aber nur dann, wenn der Zuschuss für genau jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt bemessen wird. Wird er für ein anderes Kind ausbezahlt, bleibt er bei der Berechnung außer Betracht.

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