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Haftet mein Anwalt, wenn er über tätige Reue nicht aufklärt?

günstig für Mandant betrifft Unternehmen, Rechtsanwälte, Mandanten
Klärt ein Rechtsanwalt ein Unternehmen nicht darüber auf, dass es den Schaden noch gutmachen oder mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten könnte, kann er für die verhängte Geldbuße haften. Der Strafanspruch des Staates steht einem solchen Schadenersatz nicht entgegen. Sie müssen aber nachweisen, dass die Geldbuße bei richtiger Beratung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht verhängt worden wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Wird einem Rechtsanwalt vorgeworfen, einen Verband nicht über den Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue (§ 167 StGB) oder ein mögliches Vorgehen nach § 209a StPO (Kronzeugenregelung) belehrt zu haben, so stehen der Strafanspruch des Staates und der Zweck der Verbandsgeldbuße einem auf deren Ersatz gerichteten Schadenersatzanspruch nicht entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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