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Kann der Verkäufer die Preisminderung mit einem Irrtum abwehren?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Haben Sie als Käufer wegen eines Mangels die Preisminderung gewählt, kann der Verkäufer dem nicht entgegenhalten, dass sich beide Seiten geirrt hätten. Ihr Anspruch bleibt bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Irrtum durch Angaben des Herstellers

Wurden Sie durch Angaben des Herstellers in einen Irrtum geführt, können Sie sich deswegen gegenüber dem Verkäufer nicht auf die Regeln über den Irrtum stützen. Der Verkäufer muss für einen solchen vom Hersteller veranlassten Irrtum nicht einstehen, wenn er ihn selbst nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.

günstig für Verkäufer Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf

Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

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