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Kann ich bei einem fehlerhaften Produkt schon vor dem Schaden klagen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Käufer, Hersteller
Ja. Weist ein Produkt einen Fehler auf und ist ein künftiger Schaden nicht ausgeschlossen, können Sie die Haftung feststellen lassen. Entscheidend ist ein nicht zu erwartendes Sicherheitsdefizit, nicht ob schon ein Schaden eingetreten ist. Den konkreten Schaden und den Zusammenhang müssten Sie erst in einem späteren Verfahren beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Ist ein Produktfehler iSd § 5 PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd § 228 ZPO geklagt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134922 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rufschädigende Äußerung über Waren

Für eine Gefährdung müssen Sie nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Es genügt, dass die Äußerung geeignet war, solche Nachteile herbeizuführen. Die Aussage über Ihre Ware, das sei ein Dreck, ist dafür geeignet.

günstig für Unternehmer Schadenersatz und Neuherstellung beim Werkvertrag

Nein. Ein Anspruch, das mangelhafte und nicht verbesserungsfähige Werk vollständig neu herzustellen, steht Ihnen nicht zu. Schadenersatz bekommen Sie nur, wenn den Unternehmer ein Verschulden trifft und Ihnen ein Schaden entstanden ist, der über den Mangel des Werkes selbst hinausgeht, etwa Kosten für Ergänzungs- oder Verbesserungsarbeiten.

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