Gelten die Flurverfassungsregeln auch im vereinfachten Verfahren?
betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Nachbarn
Ja. Auch wenn Grundstücke im vereinfachten Verfahren der Flurbereinigung neu geordnet werden, ist die Bestimmung des oberösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes über die Rechte an den Grundstücken anzuwenden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
§ 24 oö FLG 1979 ist auch im (vereinfachten) Flurbereinigungsverfahren anzuwenden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 151/24p, 28.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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