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Gelten die Flurverfassungsregeln auch im vereinfachten Verfahren?

betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Nachbarn
Ja. Auch wenn Grundstücke im vereinfachten Verfahren der Flurbereinigung neu geordnet werden, ist die Bestimmung des oberösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes über die Rechte an den Grundstücken anzuwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

§ 24 oö FLG 1979 ist auch im (vereinfachten) Flurbereinigungsverfahren anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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