Wie genau prüft das Gericht meinen Pflichtteil bei der Sicherstellung?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Beschenkte
Wird der Pflichtteilsanspruch sichergestellt, der sich aus der Hinzurechnung und Anrechnung von Schenkungen ergibt, geschieht das in einem summarischen Verfahren. Die Ansprüche müssen dort nur glaubhaft gemacht und nicht voll bewiesen werden.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Die Sicherstellung der sich aus der Hinzu- und Anrechnung nach § 781 ABGB ergebenden Pflichtteilsansprüche nach § 176 Abs 2 AußStrG hat auf Grundlage eines summarischen Bescheinigungsverfahrens zu erfolgen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 209/24k, 29.04.2025
Genannte Normen
AußStrG 2005 §176 Abs2
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