Wie kommt eine später gebaute Tiefgarage ins Grundbuch?
betrifft Grundeigentümer, Bauherren, Garagenbetreiber
Ist der Keller oder die Tiefgarage erst nach der Anlegung des Grundbuchs entstanden, kann daran nicht ohne Weiteres Eigentum eingetragen werden. Für die Verbücherung muss zuerst das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuchs eingeleitet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 2/26v, 30.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 113/24i, 30.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 14/19y, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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