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Bekomme ich Ersatz für Verdienstentgang nach fehlerhafter Verhütungsspirale?

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Der Oberste Gerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Verdienstentgang nach einer ungewollten Schwangerschaft durch eine fehlerhafte Verhütungsspirale ein Schaden aus Körperverletzung ist. Bis zur Antwort ruht das Verfahren. Entschieden ist die Frage also noch nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der Verdienstentgang, den eine Frau durch eine von ihr nicht gewollte, aber aufgrund eines Produktfehlers der ihr eingesetzten Verhütungsspirale eingetretene Schwangerschaft erleidet, ein durch Körperverletzung verursachter Schaden im Sinn von Art 9 lit a der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte? II. Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof wird bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gemäß § 90a Abs 1 GOG ausgesetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0142769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AEUV Lissabon Art267; EWG-RL 85/374/EWG - Produkthaftungsrichtlinie 385L0374 Art9 lita

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verdienstentgang bei beschädigter Mietsache

Wer eine geleaste oder gemietete Sache beschädigt, die in einem Betrieb genutzt wird, muss auch den Verdienstentgang des Betriebs ersetzen. Das gilt ebenso, wenn die Sache untervermietet war. Ersparte Miet- oder Leasingzahlungen werden davon aber abgezogen.

günstig für Unternehmer Verdienstentgang eines Unternehmers

Ja. Es kommt nicht auf den Vergleich der Gewinne vor und nach dem Unfall an, sondern darauf, welcher Ertrag ohne Ihre unfallbedingte Verhinderung erzielt worden wäre. Steigt der Gewinn trotz Ihres Ausfalls, ist der Betrag zu ersetzen, um den er ohne die Behinderung noch höher gewesen wäre.

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