Bekomme ich Ersatz für Verdienstentgang nach fehlerhafter Verhütungsspirale?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ähnliches Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie iZm fehlerhaften VerhütungsspiralenOGH 8 Ob 52/26v, 20.05.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0142769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 52/26v, 20.05.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 58/25w, 27.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 77/25z, 18.11.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AEUV Lissabon Art267; EWG-RL 85/374/EWG - Produkthaftungsrichtlinie 385L0374 Art9 lita
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine geleaste oder gemietete Sache beschädigt, die in einem Betrieb genutzt wird, muss auch den Verdienstentgang des Betriebs ersetzen. Das gilt ebenso, wenn die Sache untervermietet war. Ersparte Miet- oder Leasingzahlungen werden davon aber abgezogen.
Ja. Es kommt nicht auf den Vergleich der Gewinne vor und nach dem Unfall an, sondern darauf, welcher Ertrag ohne Ihre unfallbedingte Verhinderung erzielt worden wäre. Steigt der Gewinn trotz Ihres Ausfalls, ist der Betrag zu ersetzen, um den er ohne die Behinderung noch höher gewesen wäre.