Muss ich den Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal nachreichen?
betrifft Liegenschaftseigentümer, Käufer, Notare, Rechtsanwälte
Ja. Wird der Antrag elektronisch eingebracht, ist der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal nachzureichen, längstens binnen einer Woche und jedenfalls innerhalb der einjährigen Frist der Anmerkung. Maßgeblich ist, wann er bei Gericht einlangt.
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Die Anordnung des § 10 Abs 1a ERV 2006 (sowie des insoweit gleichlautenden § 11 Abs 3 Satz 2 ERV 2021), dass der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal längstens binnen einer Woche, jedenfalls aber innerhalb der Frist des § 55 GBG (einlangend bei Gericht) nachzureichen ist, entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs 1 GBG iVm § 81 Abs 2 GBG.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 56/22d, 21.12.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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