Muss ich mein gestohlenes Auto selbst zurückholen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Neben dem (nicht ausreichenden) Löschversuch wäre der Versicherungsnehmer auch zu einer Kontrolle, ob der Löschversuch tatsächlich das gewünschte Ergebnis bewirkt hat, verpflichtet gewesen.OGH 7 Ob 184/98d, 30.09.1998
- Dabei ist die verkehrsübliche Sorgfaltspflicht einzuhalten.OGH 7 Ob 184/98d, 30.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 157/24z, 21.05.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §62 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wer wegen eines Schadens in Rückgriff genommen wird, kann nicht einwenden, dass die Versicherung nur aus Kulanz gezahlt hat. Auf die Versicherung gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten über, also nicht nur Schadenersatz im engeren Sinn, sondern auch Ausgleichs-, Rückgriffs- und Bereicherungsansprüche.
Ja. Für den Rückgriff der Versicherung genügt schon ein leichtes Versehen; grobes Verschulden ist dafür nicht nötig.