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Muss ich mein gestohlenes Auto selbst zurückholen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Autobesitzer
Sie müssen nur solche Maßnahmen zur Schadensabwehr setzen, die in der jeweiligen Lage möglich und zumutbar sind. Die Grenze ergibt sich aus Treu und Glauben. Mit Kriminellen oder deren Mittelsleuten zu verhandeln müssen Sie nicht, und ein im Ausland zum Verkauf angebotenes Fahrzeug zurückzuholen ist ebenfalls nicht zumutbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die zwar zeitlich unbeschränkte Rettungspflicht des Versicherungsnehmers (Prölß/Martin, VersVG 25.Auflage, 474) umfaßt nur die in der jeweiligen Situation möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen (Prölß/Martin aaO). Die Grenze des Zumutbaren ergibt sich aus Treu und Glauben; der Versicherungsnehmer braucht insbesondere nicht mit Kriminellen oder deren Mittelsmännern zu paktieren, etwa um gestohlene Gegenstände wieder herbeizuschaffen. Die Rückholung eines in Polen von einem Händler zum Verkauf angebotenes Fahrzeug ist keine zumutbare Maßnahme im Sinne des § 62 VersVG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

VersVG §62 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Rückgriff der Versicherung gegen den Schädiger

Nein. Wer wegen eines Schadens in Rückgriff genommen wird, kann nicht einwenden, dass die Versicherung nur aus Kulanz gezahlt hat. Auf die Versicherung gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten über, also nicht nur Schadenersatz im engeren Sinn, sondern auch Ausgleichs-, Rückgriffs- und Bereicherungsansprüche.

günstig für Versicherer Verschuldensgrad beim Rückgriff

Ja. Für den Rückgriff der Versicherung genügt schon ein leichtes Versehen; grobes Verschulden ist dafür nicht nötig.

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