Welche Pflichten hat mein Anwalt mir gegenüber?
günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt
Ihr Anwalt muss Ihre Rechte gewissenhaft vertreten und den übernommenen Auftrag umsichtig und redlich besorgen. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten, etwa Sie zu warnen, aufzuklären, zu informieren und Schaden zu verhüten. Alle diese Pflichten dienen dazu, Ihre Interessen zu wahren und Sie rechtlich zu betreuen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (55 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Gemäß § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten; diese Bestimmung ergänzt § 1009 ABGB, der den Gewalthaber verpflichtet, das ihm durch den Bevollmächtigungsvertrag aufgetragene Geschäft umsichtig und redlich zu besorgen. Daraus ergeben sich für den Anwalt eine Reihe von Pflichten, wie unter anderem Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflichten, die alle Ausprägung der Kardinalspflicht des Rechtsanwalts sind, nämlich der Pflicht zur Interessenswahrung und zur Rechtsbetreuung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört daher auch, seinem Mandanten die Möglichkeiten der tätigen Reue und der Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung aufzuzeigen.OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024
- Hier: Die Verletzung von Aufklärungspflichten führt idR zu Schadenersatzansprüchen und nicht zum Verlust des Honoraranspruchs.OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022
- Wenn zusätzlich zu prima facie gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßenden Zahlungsaufträgen ein Interessenkonflikt zwischen dem geschäftsführenden Alleingesellschafter und der von ihm vertretenen Gesellschaft nahe liegt, darf sich der Rechtsanwalt nicht mit gänzlich unkonkreten oder unplausiblen Erklärungen begnügen.OGH 6 Ob 26/21y, 14.09.2021
- Als Ausfluss der allgemeinen Interessenwahrungspflicht des Rechtsanwalts gilt bei allen zwischen dem Mandanten und dem Anwalt geschlossenen Auftragsverhältnissen die Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Prüfung von Verdachtsmomenten und zur Verhütung der negativen Folgen von Verstößen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften.OGH 6 Ob 26/21y, 14.09.2021
- Hier: Aufklärung über Bereitschaft der Rechtsschutzversicherung die Kosten im Fall der Vertretung durch die von ihr genannten Rechtsanwaltskanzleien zu übernehmen.OGH 9 Ob 7/21a, 24.03.2021
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Der Schutzzweck des Verhältnisses eines Rechtsanwalts zu seinem Mandanten, diesem zur bestmöglichen Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung zu verhelfen, umfasst auch die Vermeidung von Nachteilen, die vorhersehbar mit der Führung und insbesondere mit dem Verlust eines Prozesses verbunden sein könnten und gebietet daher die Aufklärung des Mandanten, wenn eine Prozessführung aussichtslos erscheint.OGH 28 Ds 1/17m, 18.05.2017
- Hier: Rückforderung von Kosten für rechtsanwaltliche Vertretung nach ABHV, EBHV 2000 idF 2009.OGH 7 Ob 31/16h, 27.04.2016
- Welche konkreten Pflichten aus den von der Rechtsprechung allgemein entwickelten Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich immer nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Einzelfalls.OGH 9 Ob 22/15y, 29.07.2015
- Sinn und Zweck des Vertrags zwischen Rechtsanwalt und Mandanten liegen darin, dem Mandanten zur bestmöglichen Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung zu verhelfen, darüber hinaus aber auch darin, den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Dieser Schutzzweck erschöpft sich aber im Zusammenhang mit der Einleitung und der Führung eines Rechtsstreits nicht nur im Rechtsstreit selbst, sondern umfasst auch die Vermeidung von Nachteilen, die vorhersehbar mit der Führung und insbesondere mit dem Verlust des Prozesses verbunden sein können.OGH 8 Ob 17/15f, 27.05.2015
- Es gehört zu den allgemein zu erwartenden Sorgfaltspflichten des Anwaltes, seinen Mandanten vor der erkennbaren Gefahr der Verjährung seines Anspruchs zu schützen. Bei Verdacht, dass Umstände vorliegen könnten, die entgegen der bisherigen Annahmen für eine Gefahr der Verjährung sprechen könnten, hat der Rechtsanwalt bei seinem Klienten Erkundigungen einzuziehen, für eine Abklärung des Sachverhaltes zu sorgen, ihn zu belehren und erforderliche Maßnahmen vorsichtshalber rechtzeitig zu treffen, um die Verjährung eines Anspruches zu verhindern.OGH 7 Ob 198/07d, 16.11.2007
- Eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts besteht auch in Bezug auf die Erfolgsaussichten eines Rechtsstandpunkts.OGH 9 Ob 120/06x, 28.03.2007
- Eine Verletzung der Standespflicht des § 9 RAO liegt auf einer ganz anderen Ebene als die Verletzung der zivilrechtlichen Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zum Klienten. Es kommt daher nicht zwingend darauf an, ob durch den Verstoß des Rechtsanwaltes tatsächlich ein Schaden einer Partei eingetreten ist oder nicht.OGH 10 Bkd 3/05, 12.03.2007
- Führt ein Gewalthaber die Geschäfte mehrerer Machtgeber, so hat er alle mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln und vor einer Interessengefährdung zu bewahren.OGH 10 Bkd 3/05, 12.03.2007
- Eine unrichtige (unterbliebene) Beratung (Aufklärung) des Rechtsanwalts berechtigt idR nur zum Ersatz des verursachten Vertrauensschadens. Es ist nur die Vermögensdifferenz zu ersetzen, die bei pflichtgemäßer Beratung nicht eingetreten wäre.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 55.
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 157/24z, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 51/24h, 24.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 213/24w, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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