Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 3 Ob 84/26p
Worum es ging: Darf die Gegenseite antworten, wenn mein Antrag zurückgewiesen wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wurde Ihr Antrag zurückgewiesen, bevor er der Gegenseite überhaupt zugestellt wurde, ist das weitere Rechtsmittelverfahren einseitig. Die Gegenseite wird daran also nicht beteiligt.
Ja. Wird Ihre beim Gericht zweiter Instanz eingebrachte Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen, können Sie den Obersten Gerichtshof anrufen. Auf den Wert des Streits und auf das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage kommt es dabei nicht an.
Über die Bewilligung der Zwangsvollstreckung entscheidet das Gericht in erster Instanz ohne die Gegenseite anzuhören. Auch im Rechtsmittelverfahren wird die Gegenseite nur dann gehört, wenn das Gericht dies im Einzelfall für geboten hält, etwa wenn es als letzte Instanz entscheidet.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Innsbruck, 15.09.2025, 2 R 162/24y-25
Zitierte Paragrafen
ZPO § 519 ZPO § 534 ZPO § 538 ZPO § 93
Entscheidungstext
34 Absätze, 6.598 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.06.2026
Geschäftszahl
3Ob84/26p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*, vertreten durch Dr. Karl Janovsky, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M*, vertreten durch die Dr. Janovsky Rechtsanwalts GmbH & Co KG in Schwaz, wegen Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens zu AZ 2 R 193/23f des Landesgerichts Innsbruck, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 15. September 2025, GZ 2 R 162/24y-25, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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