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Haftet mein Anwalt, wenn er den Prozess verliert?

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Ihr Anwalt schuldet Ihnen eine sachgemäße Vertretung, aber keinen Erfolg. Verletzt er seine Pflichten aus dem Vertrag vorsätzlich oder fahrlässig, haftet er Ihnen für jeden dadurch entstandenen Schaden, und zwar für jede Fahrlässigkeit. Vereitelt er den Auftrag schuldhaft, können Sie sein Honorar verweigern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Der Anwalt ist auf Grund des Bevollmächtigungsvertrages für sachgemäße Vertretung seines Klienten verpflichtet, haftet aber nicht für den Erfolg. Wenn er aber die Ausführung des übernommenen Auftrages durch Verschulden vereitelt, so steht seinem Entlohnungsanspruch die aufhebende Einrede des schuldhaft nicht erfüllten Vertrages entgegen. Er haftet für jeden Schaden, den er durch vorsätzliche oder fahrlässige Außerachtlassung seiner Vertragspflichten dem Machtgeber zufügt, also für jede Fahrlässigkeit. RG vom 20.11.1939, VIII 177; Veröff: DREvBl 1940/56

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 26.

Im Gesetz

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