Haftet mein Anwalt, wenn er den Prozess verliert?
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Ihr Anwalt schuldet Ihnen eine sachgemäße Vertretung, aber keinen Erfolg. Verletzt er seine Pflichten aus dem Vertrag vorsätzlich oder fahrlässig, haftet er Ihnen für jeden dadurch entstandenen Schaden, und zwar für jede Fahrlässigkeit. Vereitelt er den Auftrag schuldhaft, können Sie sein Honorar verweigern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Der Anwalt ist auf Grund des Bevollmächtigungsvertrages für sachgemäße Vertretung seines Klienten verpflichtet, haftet aber nicht für den Erfolg. Wenn er aber die Ausführung des übernommenen Auftrages durch Verschulden vereitelt, so steht seinem Entlohnungsanspruch die aufhebende Einrede des schuldhaft nicht erfüllten Vertrages entgegen. Er haftet für jeden Schaden, den er durch vorsätzliche oder fahrlässige Außerachtlassung seiner Vertragspflichten dem Machtgeber zufügt, also für jede Fahrlässigkeit.
RG vom 20.11.1939, VIII 177; Veröff: DREvBl 1940/56
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei Anlegung des in § 1299 ABGB normierten Sorgfaltsmaßstabs ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm von seinem Klienten erteilten Information in Zweifel zu ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat.OGH 8 Ob 162/08v, 27.01.2009
- Der Rechtsanwalt haftet aber für jeden Schaden seines Machtgebers, den er durch vorsätzliche oder fahrlässige Außerachtlassung seiner Vertragspflichten dem Machtgeber verursacht.OGH 9 Ob 37/05i, 25.01.2006
- Der Klient hatte ein Leistungsverweigerungsrecht wegen der Schlechterfüllung seines Rechtsanwalts. Nach Annahme der Leistungen des Rechtsanwalts stehen das Gewährleistungsrecht und das Schadenersatzrecht zur Verfügung.OGH 6 Ob 304/99w, 20.01.2000
- Hier: Ein Rechtsanwalt hat bei Wahrung der Interessen seiner Auftraggeber so vorzugehen, wie es ihm auf Grund der erhaltenen Informationen und seiner sonstigen Kenntnisse als sachgerecht erscheinen muss.OGH 7 Ob 661/88, 15.12.1988
- Hat sein auftragswidriges Verhalten aber den Auftraggeber nicht geschädigt, so kann es auch nicht zum Verlust des Honoraranspruches führen.OGH 4 Ob 557/87, 20.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 26.
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 204/20m, 02.03.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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