Ersetzt mir der Arbeitgeber Schäden, die bei der Arbeit entstehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtsprechung wendet die im letzten Halbsatz des § 1014 ABGB normierte verschuldensunabhängige Ersatzpflicht des Gewaltgebers für mit der Erfüllung des Auftrages verbundene Schäden des Gewalthabers auch auf das nicht mit Geschäftsbesorgungen verbundene Arbeitsverhältnis analog an.OGH 9 ObA 150/00z, 18.10.2000
- Der besondere Risikozusammenhang mit der Erfüllung des Arbeitsauftrages ist bei einem Diebstahl während einer Freizeitgestaltung grundsätzlich zu verneinen. (Abgrenzung des "allgemeinen Lebensriskos" gegenüber dem spezifischen Risiko der Erfüllung des Auftrages oder Dienstvertrages.)OGH 8 ObA 12/99v, 28.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 91/23f, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Werden Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig und zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt weiter, muss der Schädiger trotzdem zahlen. Der Ersatzanspruch geht in diesem Umfang auf den Arbeitgeber über. Ersetzt werden ihm nicht nur der Bruttolohn, sondern auch seine Beiträge zur Sozialversicherung.
Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.