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Wie wehre ich mich, wenn die Vollstreckung schon vollzogen ist?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Eigentümer
Ist durch die Zwangsvollstreckung bereits ein Zustand entstanden, der nicht der Rechtslage entspricht, helfen die üblichen Klagen gegen die Vollstreckung nicht mehr. Sie können dann nur noch die Herausgabe der Sache oder die Löschung des zu Unrecht bestehenden Eintrags im Grundbuch verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Wird durch den Vollzug einer Exekution ein Zustand geschaffen, der der materiellen Rechtslage nicht entspricht, so kann keine Klage nach §§ 35, 36 EO erhoben werden, sondern nur mehr mit einer Klage der Anspruch auf Herstellung des der materiellrechlichen Rechtslage entsprechenden Zustandes geltend gemacht werden. Es kann die Rückgabe der Sache nach §§ 1431, 1435 ABGB oder die Beseitigung der zu Unrecht bestehenden Grundbuchseintragung nach § 61 GBG begehrt werden. Reichsgericht vom 29.07.1942, VIII 38; DREvBl 1942/252

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Laufende Exekution als Voraussetzung

Ja. Sie können sich nur gegen den Anspruch wehren, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange sie läuft. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz: Spätestens dann muss die Vollstreckung bewilligt und noch nicht beendet sein, sonst wird die Klage abgewiesen.

günstig für Gläubiger Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung

Mit dem Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit wenden Sie sich allein gegen diese Bestätigung selbst. Nicht jede Bewilligung einer Exekution enthält automatisch eine solche Bestätigung, die Sie auf diesem Weg bekämpfen könnten. Geprüft wird, ob die Voraussetzungen zu jenem Zeitpunkt vorlagen, als die Bestätigung erteilt wurde.

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