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Wie wird der Streitwert berechnet, wenn ich mehr Unterhalt fordere?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Maßgebend ist nicht der gesamte Unterhalt, sondern nur der Betrag, um den erhöht oder herabgesetzt werden soll. Dieser Unterschiedsbetrag wird mit drei Jahresbeträgen bewertet. Bereits fällige Rückstände zählen daneben grundsätzlich nicht zusätzlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (136 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Wird eine Erhöhung oder Herabsetzung eines Unterhaltsbetrages begehrt, so bildet den Streitwert nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der dreifache Jahresbetrag der begehrten Erhöhung oder Herabsetzung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 136.

Im Gesetz

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