Zählen rückständige Unterhaltsbeträge zum Streitwert dazu?
betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder
Wenn Sie neben dem laufenden Unterhalt auch bereits fällige Rückstände einfordern, werden diese für den Streitwert nicht zusätzlich gerechnet. Es bleibt beim dreifachen Jahresbetrag des laufenden Unterhalts.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (64 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Gesondert begehrte, bereits fällig gewordene Unterhaltsansprüche sind nicht zusätzlich neben dem dreifachen Jahresbetrag des laufenden Unterhalts zu bewerten (so schon 5 Ob 67/99k, 1 Ob 133/99m).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Monatliche Kosten für Kindergarten/American International School.OGH 7 Ob 175/22v, 13.12.2022
- Werden Sonderbedarfszahlungen in Form eines wiederkehrenden Monatsbetrags begehrt, ergibt sich der Wert des Entscheidungsgegenstands insoweit ebenfalls aus § 58 Abs 1 JN.OGH 7 Ob 175/22v, 13.12.2022
- Das gilt auch für Oppositionsverfahren.OGH 3 Ob 207/19s, 19.11.2019
- Hier: Zur nach § 62 Abs 3 AußStrG maßgebliche Wertgrenze von 30.000 EUR, ab der ein außerordentlicher Revisionsrekurs zulässig ist.OGH 1 Ob 59/16g, 28.04.2016
- Hier: Einstweiliger und endgültiger Unterhalt (sowie Sonderbedarf).OGH 1 Ob 223/15y, 22.12.2015
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: OppositionsklageOGH 3 Ob 148/12d, 19.09.2012
- Der neben dem laufenden Geldunterhalt geltend gemachte Rückstand ist der dreifachen Jahresleistung aufgrund gefestigter jüngerer Rechtsprechung nicht hinzuzurechnen.OGH 4 Ob 214/08m, 18.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 64.
- OGH 1 Ob 72/26h, 24.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 78/26p, 23.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 216/25s, 18.12.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 166/25t, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 96/25a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 60/25m, 22.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 9/25h, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/25v, 06.03.2025
- OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 78/24x, 19.09.2024, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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