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Kann ein neues Wohnrecht mit der Bestätigung des Gerichts eingetragen werden?

betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Liegenschaftseigentümer
Nein. Mit der Amtsbestätigung aus dem Verlassenschaftsverfahren kann nur die Übertragung eines bestehenden Eigentums- oder Pfandrechts eingetragen werden. Für ein Recht, das an der Liegenschaft bisher nicht bestand, etwa ein neu vereinbartes Wohnrecht oder eine Dienstbarkeit, reicht sie nicht. Dafür brauchen Sie eine eigene, formgerecht errichtete Urkunde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 03.02.2022 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Auf Grund von Amtsbestätigungen nach § 178 AußStrG kann nur die Übertragung des Eigentumsrechtes oder eines Pfandrechtes einverleibt werden, nicht aber ein Recht, das bisher an der Liegenschaft nicht bestanden hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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