Kann ein neues Wohnrecht mit der Bestätigung des Gerichts eingetragen werden?
betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Liegenschaftseigentümer
Nein. Mit der Amtsbestätigung aus dem Verlassenschaftsverfahren kann nur die Übertragung eines bestehenden Eigentums- oder Pfandrechts eingetragen werden. Für ein Recht, das an der Liegenschaft bisher nicht bestand, etwa ein neu vereinbartes Wohnrecht oder eine Dienstbarkeit, reicht sie nicht. Dafür brauchen Sie eine eigene, formgerecht errichtete Urkunde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 03.02.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Auf Grund von Amtsbestätigungen nach § 178 AußStrG kann nur die Übertragung des Eigentumsrechtes oder eines Pfandrechtes einverleibt werden, nicht aber ein Recht, das bisher an der Liegenschaft nicht bestanden hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt seinen Vermächtnisanspruch erst mit Ablauf der Frist oder dem Bedingungseintritt und hat im Verlassenschaftsverfahren selbst noch kein Recht auf eine bücherlich zu übertragende Sache erworben.OGH 2 Ob 104/22s, 22.11.2022
- Nach der jüngeren Judikatur des OGH kann es sich bei den öffentlichen Urkunden nach § 33 Abs 1 lit d GBG auch um amtliche Bestätigungen über die Ergebnisse eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens handeln.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Sollen durch entsprechende Übereinkommen neue Rechte begründet werden, ist die Amtsbestätigung zur Verbücherung nicht ausreichend, die entsprechende Grundbuchsurkunde wäre formgerecht zu errichten. Hat allerdings das Verlassenschaftsgericht seine Befugnis überschritten, wird durch die Rechtskraft einer solchen Entscheidung das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts ausgeschlossen.OGH 5 Ob 227/08f, 21.10.2008
- Das Abhandlungsgericht hat in der Amtsbestätigung nicht über den Bestand von erst zu begründenden Rechten (hier durch den Servitutsbestellungsvertrag), die bisher nicht an einer Liegenschaft bestanden haben, zu entscheiden.OGH 5 Ob 21/08m, 01.04.2008
- Selbst im Falle der inhaltlichen Unrichtigkeit wäre diese Entscheidung jedoch keineswegs wirkungslos oder unbeachtlich wenn sie in Rechtskraft erwachsen ist.OGH 5 Ob 133/99s, 11.05.1999
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Keine Eintragung des erst durch den Tod des Ehegatten des Vermächtnisnehmers neu entstehenden Wohnrechts.OGH 3 Ob 329/98y, 30.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 5 Ob 2/22p, 03.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 76/18i, 12.06.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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