Gilt ein sichtbares Wegerecht auch ohne Eintragung gegen mich?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Wegeberechtigte, Nachbarn
Ja. Sind auf dem Grundstück Einrichtungen oder Spuren zu sehen, die bei einiger Aufmerksamkeit auf ein fremdes Recht schließen lassen, müssen Sie dieses Recht auch ohne Eintragung gegen sich gelten lassen. Das gilt selbst dann, wenn die lange Nutzungszeit noch gar nicht abgelaufen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (60 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen, mag auch die Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Gasbock" unmittelbar vor der Garage der Kläger und Kenntnis von einer nicht lange zurückliegenden Grundstücksteilung.OGH 8 Ob 11/23k, 23.02.2023
- Fahrspuren auf Wiesengrund.OGH 3 Ob 168/22k, 17.11.2022
- Hier: Kein Vorwurf unterlassener Nachforschungen, wenn sich die Einrichtung mit einem zugunsten der zu erwerbenden Liegenschaft eingetragenen Recht (hier: Wasserleitungsrecht) erklären lässt.OGH 1 Ob 32/21v, 02.03.2021
- Die Offenkundigkeit einer Nutzung alleine kann ohne vertraglichen Titel oder abgeschlossene Ersitzung kein dingliches (außerbücherliches) Dienstbarkeitsrecht begründen.OGH 1 Ob 229/17h, 30.01.2018
- Hier: Keine Erkundungsobliegenheit, wenn sich die wahrgenommene Einrichtung mit einer anderen (bekannten) Dienstbarkeit erklären lässt.OGH 1 Ob 188/17d, 15.11.2017
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Dies gilt auch für vertraglich eingeräumte Dienstbarkeiten, sofern diese nach dem Vertragswillen der Partner des Bestellungsvertrags dinglich wirken sollen.OGH 1 Ob 129/16a, 20.12.2016
- Mit Darstellung der divergierenden Begründungsansätze der „ruhenden Eigentümerservitut" laut RS0011618 und der vertraglich durch Stillschweigen begründeten Servitut laut RS0011643.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
- Ob im Zeitpunkt des Erwerbes des dienenden Grundstückes Anlagen oder sonstige Einrichtungen vorhanden waren, die diesen Zweck des Dienens als offenkundig erkennen ließen und eine Erkundigungspflicht auslösten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt zufolge dieser Einzelfallbezogenheit nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn dem Berufungsgericht eine Fehlbeurteilung unterläuft, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedarf.OGH 10 Ob 54/05x, 28.06.2005
- In diesem Zusammenhang schadet schon fahrlässige Unkenntnis.OGH 5 Ob 270/03x, 09.12.2003
- Eine nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegen den Käufer der dienenden Liegenschaft wirksam, wenn sie im Erwerbszeitpunkt offenkundig war.OGH 5 Ob 270/03x, 09.12.2003
- Einen derartigen Hinweis liefert auch ein Zugangstor, das bei einer von Wegerechten freien Liegenschaft keine Funktion hätte.OGH 5 Ob 270/03x, 09.12.2003
- Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an.OGH 9 Ob 252/02b, 11.04.2003
- Offenkundige, nicht verbücherte Dienstbarkeiten, die dem Eigentümer, der belasteten Liegenschaft bekannt sind oder bekannt sein müssten, werden sachenrechtlich wie eingetragene Dienstbarkeiten behandelt.OGH 1 Ob 300/01a, 29.01.2002
- Wer einen gültigen Titel besitzt, ist bei offenkundigen Dienstbarkeiten, bei denen das Eintragungsprinzip sohin durchbrochen wird, trotz Nichtverbücherung geschützt.OGH 7 Ob 286/99f, 23.11.1999
- Offenkundigkeit der Servitut der Türöffnung.OGH 6 Ob 80/98b, 10.09.1998
- Etwaige im Innenhof abgestellte und vom Ersteher wahrnehmbare Fahrzeuge.OGH 6 Ob 80/98b, 10.09.1998
- Bedenken über die Vollständigkeit des Grundbuchsstandes können sich aus der Natur ergeben, wenn sichtbare Anlagen oder sonstige Einrichtungen oder Spuren auf dem Grundstück das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen.OGH 6 Ob 80/98b, 10.09.1998
- Eine offenkundige Servitut muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, auch wenn ihm vom Rechtsvorgänger ausdrücklich Lastenfreiheit zugesichert wurde.OGH 8 Ob 622/91, 09.04.1992
- Die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstückes, an dem nie gemeinsames Eigentum bestand, muss ohne Hinweise auf dem zu erwerbenden Grundstück selbst, dass es für diese Zwecke benützt wurde, bei Besichtigung des Grundstückes nicht in die Erwägungen eines potentiellen Käufers miteinbezogen und demnach als "offenkundige" Dienstbarkeit anerkannt werden.OGH 1 Ob 566/89, 05.04.1989
- Zum Ausschluss des gutgläubigen Erwerbes eines Dritten muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob im Zeitpunkt der Übereignung des dienenden Grundstückes Anlagen vorhanden waren, die den Zweck des Dienens als offenkundig erkennen ließen.OGH 6 Ob 666/85, 03.10.1985
- Auch bloße Fahrspuren - im vorliegenden Fall sind immerhin bis zu 20 cm tiefe deutlich sichtbare Fahrrinnen festgestellt - ausreichend.OGH 2 Ob 609/79, 12.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 60.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 11/23k, 23.02.2023
- OGH 5 Ob 51/22v, 21.04.2022
- OGH 7 Ob 208/20v, 24.02.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 36/17b, 25.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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