Muss ich sofort alles gegen den Widerspruch vorbringen?
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Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1933)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Für die Schlüssigkeit der Anmeldung einer Sondermasseforderung ist es nicht erforderlich, mögliche Einwendungen in einem Widerspruch vorwegzunehmen und dazu Urkunden vorzulegen.OGH 8 Ob 130/23k, 22.05.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 130/23k, 22.05.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 231 · Entscheidung über den Widerspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch der Einwand, die Forderung sei verjährt, ist eine Einwendung gegen den Anspruch und muss in derselben Klage vorgebracht werden wie etwa der Einwand, Sie hätten bereits bezahlt. Was Sie dort nicht anführen, können Sie später nicht mehr nachschieben. Dasselbe gilt, wenn eine gesetzliche Ausschlussfrist abgelaufen ist.
Wenn gegen Sie bereits ein vollstreckbarer Titel besteht, müssen Sie nicht abwarten, bis die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreibt. Sie dürfen schon vorher gerichtlich feststellen lassen, dass die Forderung nicht besteht. Ein späterer langer Einwendungsprozess ist Ihnen nicht zumutbar.