Zum Inhalt springen

Muss mich das Gericht auf Fehler meiner Anmeldung hinweisen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Pfandgläubiger, Eigentümergemeinschaft, Verpflichtete
Ja. Bei der Verhandlung über die Verteilung des Versteigerungserlöses hat der Richter auf Mängel Ihrer Anmeldung hinzuweisen. Unterbleibt das, wird die Forderung nicht einfach abgewiesen, sondern es ist eine Verbesserung zu ermöglichen. Den Fehler müssen Sie allerdings ausdrücklich geltend machen, von sich aus greift das Gericht ihn nicht auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Richter hat bei der Meistbotsverteilungstagsatzung auf Mängel der Anmeldung hinzuweisen (hier: Anmeldung von Vorzugsposten durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft global statt zu jeder der sieben Massen spezifiziert). Ist die Unterlassung der Anleitung auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung zurückzuführen, liegt kein bloßer Verfahrensmangel vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Sorgfaltspflicht des Gläubigers bei Insolvenzbekanntmachung

Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.

günstig für Schuldner Verschulden durch Prozessführung

In der Regel nein. Wer sich auf eine vertretbare Rechtsansicht stützt, trifft allein durch das Prozessieren kein Verschulden, und die Vertretbarkeit wird großzügig beurteilt. Anders ist es, wenn Sie den Prozess auf falsche Tatsachenbehauptungen stützen; dann müssen Sie beweisen, dass Ihnen das nicht vorzuwerfen ist.

Verwandte Fragen

Exekution · Anleitung bei der Erlösverteilung
Exekution · Forderungsanmeldung bei der Meistbotsverteilung
Exekution · Versäumte Anmeldung bei der Erlösverteilung
Verfahrensrecht · Hinweispflicht des Gerichts auf ein verfehltes Begehren
Verfahrensrecht · Anleitungspflicht des Gerichts