Kann ich verschenktes Ehevermögen vom Dritten zurückfordern?
günstig für Dritter betrifft geschiedene Ehegatten, Dritte, Gläubiger
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einbezogen. Es wird also so getan, als wäre das Fehlende dem Verpflichteten bereits durch die Aufteilung zugekommen. Deshalb steht keinem der beiden Ehepartner ein Herausgabeanspruch gegen den Dritten zu, und ein solcher kann auch nicht gepfändet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 09.02.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Unter den in § 91 Abs 1 EheG genannten Voraussetzungen ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen, also zu fingieren das Fehlende sei dem Verpflichteten schon durch Aufteilung zugekommen. Es steht daher keinem der beiden Ehegatten ein Herausgabeanspruch gegen den Dritten zu, ein solcher kann daher auch nicht gepfändet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übertragung der Ehewohnung im Rahmen der Übertragung der Landwirtschaft.OGH 1 Ob 133/17s, 15.11.2017
- Wenn die Ausgleichszahlung so zu bemessen ist, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre, so kann dies nicht anders verstanden werden, als dass die Ausgleichspflicht nach § 91 Abs 1 EheG nicht durch das tatsächliche Vermögen begrenzt wird. Im Rahmen des § 91 Abs 1 EheG kann daher die festzusetzende Ausgleichszahlung den Wert der tatsächlich noch vorhandenen Aufteilungsmasse auch übersteigen.OGH 1 Ob 133/17s, 15.11.2017
- Auf Sachen, die zum Gebrauchsvermögen oder zu den Ersparnissen gehören, kann dagegen ungeachtet § 330 EO exekutiv gegriffen werden.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Auch bei exekutiver Verwertung einer<br/>Liegenschaft durch einen Dritten ist deren Verkehrswert bei der<br/>Aufteilung zu berücksichtigen (EFSlg 60414).OGH 4 Ob 552/91, 10.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003990 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 1 Ob 180/23m, 09.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 44/18d, 30.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 58/18p, 30.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 133/17s, 15.11.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 330 · Exekution ohne Verwalter
Verwandte Fragen
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