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Reicht eine einfache Kopie als Nachweis im Eilverfahren?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagter, Gläubiger
Auch unbeglaubigte Fotokopien können grundsätzlich zur Glaubhaftmachung dienen. Ob ihnen im einzelnen Fall wegen der fehlenden Beglaubigung ein geringerer oder gar kein Beweiswert zukommt, entscheidet das Gericht in freier Würdigung.

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Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Grundsätzlich stellen auch unbeglaubigte Fotokopien taugliche Bescheinigungsmittel dar. Es ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, ob ihnen im Einzelfall zufolge Fehlens der Beglaubigung kein oder nur ein gemindeter Beweiswert zuzuerkennen wäre.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Gegenbescheinigung im Sicherungsverfahren

Ja. Auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung dürfen Sie den behaupteten Gefährdungen mit sofort greifbaren Beweismitteln entgegentreten. Sie können auch eigene Einwendungen erheben, etwa dass Sie einen Ehebruch verziehen haben oder dass Sie sich geirrt haben.

günstig für Antragsgegner Gefahr bei der einstweiligen Verfügung

Sie müssen konkrete Umstände nennen und glaubhaft machen, aus denen sich eine tatsächliche Gefahr für Ihren Anspruch ergibt. Dass eine Beeinträchtigung theoretisch möglich wäre, genügt nicht. Gelingt Ihnen diese Bescheinigung nicht, geht das zu Ihren Lasten.

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