Genügt es, wenn das Gericht die Beweise nur kurz bestätigt?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Auch ein sehr knapper Satz des Berufungsgerichts, die Feststellungen des Erstgerichts erschienen unbedenklich, lässt gerade noch erkennen, dass die Beweiswürdigung überprüft wurde. Sie können dann nicht mehr geltend machen, Ihre Beweisrüge sei unerledigt geblieben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Der Ausspruch des Berufungsgerichts "die erstrichterlichen Feststellungen erscheinen unbedenklich" ist knapp gehalten, lässt aber gerade noch erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat; dies schließt aber den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO aus, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beweisrüge in zweiter Instanz überhaupt unerledigt geblieben sei.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Berufungsgericht hat auf einen etwa einseitigen Teil der insgesamt sieben Seiten umfassenden Beweiswürdigung des Erstgerichts verwiesen und ausgeführt, dass gegen die einschlägige Beweiswürdigung des Erstgerichts, die sich mit den Aussagen beider Parteien auseinandergesetzt und eine darauf basierende non‑liquet‑Feststellung getroffen hat, keine Bedenken bestehen.OGH 6 Ob 100/13v, 09.09.2013
- Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, auf jedes einzelne Beweisergebnis und Argument des Berufungswerbers einzugehen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 217/19a, 20.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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