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Genügt es, wenn das Gericht die Beweise nur kurz bestätigt?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Auch ein sehr knapper Satz des Berufungsgerichts, die Feststellungen des Erstgerichts erschienen unbedenklich, lässt gerade noch erkennen, dass die Beweiswürdigung überprüft wurde. Sie können dann nicht mehr geltend machen, Ihre Beweisrüge sei unerledigt geblieben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der Ausspruch des Berufungsgerichts "die erstrichterlichen Feststellungen erscheinen unbedenklich" ist knapp gehalten, lässt aber gerade noch erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat; dies schließt aber den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO aus, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beweisrüge in zweiter Instanz überhaupt unerledigt geblieben sei.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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