Kann ich die Genehmigung eines Vertrags mit meinem Kind bekämpfen?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Vertragspartner
Als Vertragspartner nicht. Über die gerichtliche Genehmigung entscheidet allein das Pflegschaftsgericht und nur nach den Interessen des Kindes; Parteistellung hat dort nur das Kind selbst. Gegen die Versagung der Genehmigung eines Scheidungsfolgenvergleichs steht jedem Elternteil das Rechtsmittel aber offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
So wie der Vertragspartner des Minderjährigen kein Recht auf Genehmigung des Vertrages hat, hat er auch kein Recht auf eine Verweigerung dieser Genehmigung, weil die Frage der Genehmigung nur vom Pflegschaftsgericht und nur unter Bedachtnahme auf die Interessen des Pflegebefohlenen zu prüfen ist. Dem ehelichen Vater steht daher auch kein Recht zu, die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des von ihm geschlossenen Unterhaltsvergleiches mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013.OGH 5 Ob 39/17x, 04.05.2017
- Der Vertragspartner der behinderten Person ist ‑ kommen ihm auch im Genehmigungsverfahren keine Parteirechte zu ‑ dennoch Schutzobjekt der (unrichtig) erteilten Rechtskraftbestätigung (§ 150 Geo) über die sachwalterschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags. Hier: Amtshaftung.OGH 1 Ob 199/15v, 24.11.2015
- Nach § 190 Abs 3 idF BGBl I 2013/15 bedarf ein Unterhaltsvergleich keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung mehr.OGH 3 Ob 238/13s, 19.12.2013
- Auch bei Verweigerung mangels Genehmigungsfähigkeit.OGH 3 Ob 4/12b, 22.02.2012
- Die Parteistellung im Verfahren über eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung ist auf den Pflegebefohlenen beschränkt.OGH 10 Ob 66/08s, 09.09.2008
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (nur) dem betroffenen Pflegebefohlenen Parteistellung zu; er allein ist auch rechtsmittellegitimiert.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
- Der Vertragspartner des Pflegebefohlenen ist am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. Das Rekursverfahren ist einseitig.OGH 6 Ob 286/05k, 09.03.2006
- Gegen die Versagung der Genehmigung eines Scheidungsfolgenvergleichs steht jedem Elternteil das Rekursrecht zu. (Hier: Obsorgevereinbarung und Pauschalvereinbarung zwischen den Kindeseltern über die Unterhaltsansprüche des Kindes.)OGH 4 Ob 112/02b, 28.05.2002
- Die Rechtsprechung verweigert dem Vater eine Beteiligtenstellung im Genehmigungsverfahren nur insoweit, als er als Vertragspartner der Kinder anzusehen ist.OGH 4 Ob 112/02b, 28.05.2002
- Keine Akteneinsicht in Pflegschaftsakt für künftigen Prozessgegner des Pflegebefohlenen.OGH 1 Ob 205/74, 04.12.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006210 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 30.
- OGH 5 Ob 39/17x, 04.05.2017, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 233
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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