Kann ich mich gegen die Genehmigung eines Vertrags wehren?
günstig für Pflegebefohlener betrifft Banken, Vertragspartner, Obsorgeberechtigte, Kinder
Das Verfahren über die gerichtliche Genehmigung wird ausschließlich im Interesse der schutzberechtigten Person geführt. In die Rechte Dritter greift die bloße Genehmigung nicht ein, daher steht ihnen dagegen kein Rechtsmittel zu. Erst gegen eine Erledigung, die ihre Rechte tatsächlich verletzt, können sie sich wehren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Verwalter) dagegen auch kein Rechtsmittel zu. Erst gegen eine seine Rechte verletzende Erledigung des genehmigten Antrages kann sich der Dritte auf die im Gesetz vorgeschriebene Art wehren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: keine Parteistellung der Bank hinsichtlich der Entscheidung über eine Notwendigkeit einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung oder gerichtlichen Ermächtigung.OGH 3 Ob 156/24y, 28.10.2024
- Auch bei Verweigerung mangels Genehmigungsfähigkeit.OGH 3 Ob 4/12b, 22.02.2012
- Die Parteistellung im Verfahren über eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung ist auf den Pflegebefohlenen beschränkt.OGH 10 Ob 66/08s, 09.09.2008
- Hier: Zu § 2 AußStrG 2005.OGH 3 Ob 128/08g, 11.07.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 3 Ob 156/24y, 28.10.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 232
- ABGB § 233
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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