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Kann ich mich gegen die Genehmigung eines Vertrags wehren?

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Das Verfahren über die gerichtliche Genehmigung wird ausschließlich im Interesse der schutzberechtigten Person geführt. In die Rechte Dritter greift die bloße Genehmigung nicht ein, daher steht ihnen dagegen kein Rechtsmittel zu. Erst gegen eine Erledigung, die ihre Rechte tatsächlich verletzt, können sie sich wehren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Verwalter) dagegen auch kein Rechtsmittel zu. Erst gegen eine seine Rechte verletzende Erledigung des genehmigten Antrages kann sich der Dritte auf die im Gesetz vorgeschriebene Art wehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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