Darf ich mein Kind vertreten, wenn ein Kurator bestellt ist?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, gesetzliche Vertreter
Bestellt das Gericht für ein bestimmtes Geschäft einen eigenen Vertreter für Ihr Kind, fällt diese Angelegenheit aus Ihrem Aufgabenbereich heraus. Solange dieser Vertreter im Amt ist, dürfen Sie Ihr Kind in dieser Sache nicht mehr vertreten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Wird für einen Minderjährigen zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes im Sinn des § 271 ABGB ein Kollisionskurator bestellt, so scheidet damit diese Angelegenheit aus dem Aufgabenkreis des gesetzlichen Vertreters aus und verliert dieser damit die Befugnis, für den Minderjährigen in dieser Angelegenheit einzuschreiten und ihn zu vertreten, solange der Kollisionskurator im Amte ist. (JBl 58,69)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der obsorgeberechtigte Vater kann im Verlassenschaftsverfahren das Fehlen der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung eines von der Kollisionskuratorin geschlossenen Erbrechtskaufvertrages geltend machen.OGH 6 Ob 158/05m, 25.08.2005
- Den nächsten Verwandten eines Minderjährigen steht zur Wahrung des Kindeswohls ein Rekursrecht auch in - nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb iSd § 154 Abs 3 ABGB gehörenden - Vermögensangelegenheiten zu.OGH 6 Ob 158/05m, 25.08.2005
- Ebenso Rekurslegitimation naher Angehöriger, wenn der Vormund seine Macht auf was immer für eine Art missbraucht oder die Pflichten der nötigen Obsorge und Pflege hintansetzt.OGH 4 Ob 158/04w, 18.08.2004
- Hier: Rekursrecht der Mutter gegen die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Räumungsvergleiches, den ein Kollisionskurator für das minderjährige Kind abgeschlossen hat und die Möglichkeit bieten würde, das minderjährige Kind zwangsweise aus dem Haushalt der Mutter zu entfernen.OGH 6 Ob 289/03y, 19.02.2004
- Nahe Angehörige haben jedoch ein Rekursrecht, wenn die Interessen des Pflegebefohlenen mangels Rekurslegitimation anderer Personen nicht gewahrt werden können.OGH 6 Ob 289/03y, 19.02.2004
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Die nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgte Genehmigung des von der Mutter erhobenen Rechtsmittels durch den Kollisionskurator käme allenfalls einem verspätet durch den Kollisionskurator selbst erhobenen Rechtsmittel gleich.OGH 6 Ob 38/01h, 18.10.2001
- Der gesetzliche Vertreter ist nicht berechtigt, Rechtsmittel für den Minderjährigen zu erheben.OGH 10 Ob 291/97k, 16.09.1997
- Hier: Sachwalter als Vertreter des Pflegebefohlenen.OGH 7 Ob 239/97s, 28.08.1997
- Der Kollisionskurator ist gesetzlicher Vertreter, allerdings mit einem auf bestimmte Angelegenheiten eingeschränkten Wirkungskreis.OGH 8 Ob 508/91, 07.03.1991
- Hat das Rekursgericht über Rekurs der Eltern bereits im Sinn der Genehmigung des durch den Kurator geschlossenen, schwebend unwirksamen Vertrages entschieden, dann muss der nach diesem Zeitpunkt volljährig gewordenen Pflegebefohlene diese Entscheidung rechtzeitig anfechten, weil sie sonst rechtskräftig wird. Die Eltern sind zu einem weiteren Rechtsmittel nicht mehr legitimiert.OGH 4 Ob 527/90, 08.05.1990
- Hier wurde das Jugendamt gem § 22 JWG, § 198 Abs 3 ABGB zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eines Minderjährigen zum "besonderen Kurator" ("besonderer Sachwalter") bestellt, die Antrags- und Rekurslegitimation der zum Vormund bestellten ue Mutter wurde insoweit verneint.OGH 5 Ob 87/73, 16.05.1973
- Der gesetzliche Vertreter behält aber in den übrigen Angelegenheiten seine Rechte.OGH 1 Ob 187/72, 30.08.1972
- Keine Enthebung des Vormundes, wenn zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes ein Kollisionskurator bestellt wurde.OGH 7 Ob 64/68, 27.03.1968
- Für einen beschränkt Entmündigten.OGH 7 Ob 164/65, 16.06.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006257 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 43.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 271 · Voraussetzungen
- ABGB § 277 · Voraussetzungen
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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