Wird die Verlassenschaft neu aufgerollt, wenn mein Vermächtnis fällig wird?
günstig für Erbe betrifft Vermächtnisnehmer, Erben
Nein. Soll Ihnen etwas erst später zufallen und tritt dieser Fall ein, wird das Verlassenschaftsverfahren nach dem ursprünglichen Verstorbenen nicht fortgesetzt. Sie haben in diesem Fall nur einen Anspruch gegen den belasteten Erben auf Herausgabe.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Dem uneigentlichen Nachlegatar steht anders als dem Nacherben gegen den mit dem Vermächtnis belasteten Erben nur ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch zu. Tritt der Bedingungsfall ein, ist daher das Verlassenschaftsverfahren nach den szt. Erblasser nicht fortzusetzen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007574 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 148/19d, 16.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 613 · Rechte des Vorerben
- ABGB § 652 · Ersatz- und Nachvermächtnis
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 26
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