Was kann die Gemeinde tun, wenn ihr Vorkaufsrecht umgangen wird?
günstig für Gemeinde betrifft Gemeinden, Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer
In Stadterneuerungsgebieten hat die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn sie das Grundstück für öffentliche Zwecke braucht. Wird die vorgeschriebene Genehmigung eines Rechtsgeschäfts umgangen, greift das unmittelbar in ihre Interessen ein. Sie darf sich deshalb gegen eine so bewilligte Eintragung im Grundbuch mit einem Rechtsmittel wehren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 14.10.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Dieses besondere gesetzliche Vorkaufsrecht setzt einen Bedarf der Gemeinde für die von ihr wahrzunehmenden öffentlichen Zwecke voraus (§ 8 Abs 1 StadtErnG), sodass jede Umgehung der Genehmigungspflicht von Rechtsgeschäften unmittelbar in die öffentlichen Interessen der "vorkaufsberechtigten" Gemeinde eingreift. An ihrer Rekurslegitimation zur Abwehr von Grundbuchseintragungen, die unter Verletzung des § 31 Abs 3 StadtErnG bewilligt wurde, ist daher nicht zu zweifeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Genehmigungspflichten nach dem Wr AuslGEGOGH 5 Ob 161/99h, 15.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 172/20k, 14.10.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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