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Kann ich eine Grundbucheintragung des Nachbarn bekämpfen?

günstig für Eigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Nachbarn, Pfandgläubiger, Servitutsberechtigte
Nur wenn dadurch Ihre eigenen im Grundbuch eingetragenen Rechte verletzt werden. Wer sich gegen einen Grundbuchsbeschluss wehrt, kann ausschließlich die Verletzung eigener bücherlicher Rechte geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 13.04.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Rechtsmittelwerber in Grundbuchssachen kann nur eine Verletzung eigener bücherlicher Rechte geltend machen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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