Kann ich rügen, dass das Gericht falsch gewertet hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ein Fehler, der dem Gericht erst beim Werten unterläuft, ist kein Widerspruch zum Akteninhalt. Anders ist es nur, wenn schon die Grundlage der Schlussfolgerung dem Akt widerspricht und die darauf gebauten Schlüsse damit ihren Boden verlieren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ein erst im Wertungsvorgang unterlaufener Irrtum ist keine Aktenwidrigkeit, es sei denn, daß die Grundlage der Schlußfolgerungen selbst aktenwidrig ist und mit ihrem Wegfall den darauf bauenden Schlüssen der Boden entzogen wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: vertretbares Auslegungsergebnis des ProzessvortragsOGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 4/25h, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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