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Gehört eine schon übergebene Liegenschaft noch zum Nachlass?

günstig für Übernehmer betrifft Erben, Übernehmer, Notar
Für das Nachlassverzeichnis zählt allein der Besitz des Verstorbenen, nicht sein Eigentum. Eine Liegenschaft, die er zu Lebzeiten tatsächlich übergeben hat, gehört daher nicht in den Nachlass, auch wenn er im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Dafür, ob ein bestimmter Gegenstand in das Nachlassinventar aufzunehmen ist, ist lediglich der Besitz und nicht das Eigentum des Erblassers maßgebend. Die naturaliter übergebene Liegenschaft gehört nicht in die Verlassenschaft des noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Übergebers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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