Gehört mir das geerbte Haus schon vor dem Grundbucheintrag?
günstig für Erbe betrifft Erben, Miterben, Gläubiger, Käufer
Ja. Als Erbe werden Sie mit der Einantwortung Eigentümer der Nachlassliegenschaften. Die spätere Eintragung im Grundbuch bestätigt das nur noch und verschafft Ihnen den bücherlichen Besitz.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (34 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1951)
Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung (früher ggt erst durch Verbücherung 1 Ob 174/30 SZ 12/75). (siehe VwGH 22.09.1983, 82/15/0076 AnwBl 1984,24)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilungsklage unter eingeantworteten Erben.OGH 5 Ob 150/15t, 21.12.2015
- Die Klageanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG auch gegen den Erben, der außerbücherlich Eigentum erworben hat, ist zulässig.OGH 5 Ob 195/12f, 23.10.2012
- Der Eigentumsübergang erfolgt mit Rechtskraft der Einantwortung; die Einverleibung im Grundbuch hat nur mehr deklarativen Charakter.OGH 5 Ob 177/08b, 25.11.2008
- Die grundbücherliche Einverleibung hat in diesem Fall nur noch insofern Bedeutung, als der Erbe dadurch den bücherlichen Besitz erlangt.OGH 5 Ob 222/03p, 10.02.2004
- Beim Liegenschaftserwerb durch Einantwortung fallen Titel und Modus zusammen, sodass die nachträgliche Einverleibung (Eintragung) des Eigentumsrechts des eingeantworteten Erben nur deklaratorisch wirkt.OGH 3 Ob 37/01i, 18.07.2002
- Das bücherliche Eintragungsprinzip ist durchbrochen.OGH 1 Ob 29/93, 19.10.1993
- hier: Mit Wohnungseigentum verbundener Mindestanteil.OGH 5 Ob 529/81, 24.03.1981
- Wohl Eigentumserwerb mit Einantwortung ungeachtet des § 436 ABGB aber Exführung gegen Erben als Eigentümer erst nach Einverleibung im Grundbuch.OGH 3 Ob 118/76, 07.09.1976
- Einverleibung vermittelt bücherlichen Besitz.OGH 7 Ob 247/75, 18.12.1975
- Erwerb schon mit Rechtskraft - wenn nicht schon mit Zustellung - der Einantwortungsurkunde.OGH 1 Ob 185/67, 08.02.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 34.
- OGH 5 Ob 122/23m, 29.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 17 Ob 5/23v, 11.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 218/22b, 19.01.2023
- OGH 5 Ob 2/22p, 03.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 217/20b, 13.04.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 122/20g, 30.09.2020
- OGH 5 Ob 234/18z, 17.01.2019
- OGH 5 Ob 157/18a, 03.10.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 90/18y, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 76/18i, 12.06.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 431
- ABGB § 819 · Einantwortung
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 27 · Gesetzliches Vorzugspfandrecht
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