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Reicht der Einheitswert für die Bewertung im Nachlass?

günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Liegenschaftseigentümer
Nein. Entspricht der Einheitswert nicht dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft, rechtfertigt das eine gerichtliche Schätzung. Hat das Gericht eine ohne ausdrückliche Anordnung durchgeführte Schätzung dem Verzeichnis zugrunde gelegt, hat es sie damit nachträglich gebilligt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Tatsache, dass der Einheitswert nicht dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft entspricht, rechtfertigt die Anordnung der gerichtlichen Schätzung. Wurde die Schätzung zunächst ohne ausdrückliche Anordnung des Gerichtes durchgeführt, hat aber das Erstgericht sie dem Inventar zu Grunde gelegt, hat es diese Maßnahme gebilligt. Darin liegt eine " ausdrückliche" wenn auch nachträgliche Anordnung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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