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Ist das Inventar der Verlassenschaft im Prozess bindend?

betrifft Erben, Gläubiger, Pflichtteilsberechtigte
Nein. Der Richter im Prozess ist an das im Verlassenschaftsverfahren errichtete Inventar nicht gebunden. Es ist aber eine öffentliche Urkunde, für deren Richtigkeit die Vermutung spricht. Die dort angesetzten Werte legen die Haftung des Erben nicht endgültig fest.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Der Prozeßrichter ist nicht an ein bestehendes Abhandlungsinventar gebunden. Es ist jedoch eine öffentliche Urkunde; die Vermutung spricht für seine Richtigkeit (SZ 14/245).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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