Was geschieht mit dem Vermögen, wenn es keine Erben gibt?
betrifft Gläubiger, Angehörige, Erben
Dann kann sich der Bund das Vermögen aneignen. Das ist kein Erbrecht: Der Staat erklärt nicht, die Erbschaft anzunehmen, und der Nachlass wird ihm auch nicht eingeantwortet. Er tritt aber in alle Rechte und Pflichten ein, damit das Vermögen nicht herrenlos bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Das Heimfallsrecht ist kein Erbrecht, sondern ein Aneignungsrecht spezifischer Art mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge, das in Wahrheit den Zweck hat, dass nachgelassenes Vermögen nicht herrenlos wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aneignung durch den Bund gemäß § 750 ABGB idF ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 46/20h, 26.05.2020
- Weder gibt der Staat eine Erbantrittserklärung (früher: Erbserklärung) ab, noch wird ihm der Nachlass eingeantwortet. Mit Übernahme des Nachlasses kommt es zu einer Gesamtrechtsnachfolge.OGH 5 Ob 116/12p, 20.11.2012
- Lehnt der Fiskus die Ausübung des Heimfallsrechtes ab, dann bleibt der Nachlass - wenn er nicht in diesem Fall gewöhnlich überschuldet ist und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird - in gerichtlicher Verwahrung; von einem freien Aneignungsrechte "kann gar keine Rede sein" (Liquidation und Einziehung für den Bund gemäß § 4 des BG über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse).OGH 7 Ob 622/86, 11.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 2 Ob 26/21v, 05.08.2021, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 750 · Aneignung durch den Bund
- ABGB § 760
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 129 · IV. Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts
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