Zum Inhalt springen

Was brauche ich, um ein geerbtes Grundstück umschreiben zu lassen?

betrifft Erben, Grundstückseigentümer, Käufer
Sie brauchen die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts, und diese muss rechtskräftig sein. Die Rechtskraft ist gegenüber dem Grundbuchsgericht nachzuweisen. Dass dem Gericht die Rechtskraft ohnehin bekannt ist, weil die Bestätigung von ihm selbst stammt, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1923)

Die Voraussetzung der Eigentumseinverleibung auf Grund einer abhandlungsbehördlichen Bestätigung nach § 178 AußStrG ist deren Rechtskraft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Amtsbestätigung für die Eintragung im Grundbuch
Erbrecht · Amtsbestätigung im Verlassenschaftsverfahren
Erbrecht · Amtsbestätigung nach einem Vermächtnis
Eigentum und Grundbuch · Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs
Erbrecht · Grenzen der Amtsbestätigung im Verlassenschaftsverfahren