Was brauche ich, um ein geerbtes Grundstück umschreiben zu lassen?
betrifft Erben, Grundstückseigentümer, Käufer
Sie brauchen die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts, und diese muss rechtskräftig sein. Die Rechtskraft ist gegenüber dem Grundbuchsgericht nachzuweisen. Dass dem Gericht die Rechtskraft ohnehin bekannt ist, weil die Bestätigung von ihm selbst stammt, genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 18.03.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1923)
Die Voraussetzung der Eigentumseinverleibung auf Grund einer abhandlungsbehördlichen Bestätigung nach § 178 AußStrG ist deren Rechtskraft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Gerichtskundigkeit der Rechtskraft (etwa weil die Amtsbestätigung ohnehin vom selben Gericht stammt) reicht für die Verbücherung des Abhandlungsergebnisses nicht aus (vgl SZ 5/114).OGH 5 Ob 324/97a, 16.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 220/20v, 18.03.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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