Kann das Verlassenschaftsgericht neue Rechte zuerkennen?
betrifft Erben, Verlassenschaftsbeteiligte, Vermächtnisnehmer
Mit einer Amtsbestätigung kann das Verlassenschaftsgericht nicht über Rechte entscheiden, die erst begründet werden sollen. Es kann damit nur bestehende Verhältnisse bestätigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 03.02.2022 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
Das Abhandlungsgericht kann nicht mit einer Bestätigung nach § 178 AußStrG über den Bestand erst zu begründender Rechte entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sollen durch entsprechende Übereinkommen neue Rechte begründet werden, ist die Amtsbestätigung zur Verbücherung nicht ausreichend, die entsprechende Grundbuchsurkunde wäre formgerecht zu errichten. Hat allerdings das Verlassenschaftsgericht seine Befugnis überschritten, wird durch die Rechtskraft einer solchen Entscheidung das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts ausgeschlossen.OGH 5 Ob 227/08f, 21.10.2008
- Unklarheiten in der Sachlage und Rechtslage stehen der Ausstellung einer Amtsbestätigung entgegen (JBl 1960, 642).OGH 5 Ob 27/01h, 27.02.2001
- Hier: Vorausvermächtnis gemäß § 758 ABGB.OGH 3 Ob 329/98y, 30.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 5 Ob 2/22p, 03.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 220/20v, 18.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 76/18i, 12.06.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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