Darf mein ganzes Guthaben zur Sicherung gesperrt werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 17/22s, 30.03.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 379 · Sicherung von Geldforderungen
- EO § 382 · Sicherungsmittel
- EO § 392 · Mehrere Verfügungen zugunsten desselben Anspruchs
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch Forderungen, die noch von einer Bedingung abhängen, können gepfändet werden, wenn der Rechtsgrund schon vorliegt oder der zugrunde liegende Sachverhalt zum Teil verwirklicht ist. Klagen kann der Gläubiger gegen den Drittschuldner allerdings erst, wenn die Forderung unbedingt und fällig geworden ist.
Auch wenn Sie für Ihre Forderung eine Sicherheit haben, wird die angemeldete Forderung in voller Höhe festgestellt, soweit sie zu Recht besteht. Eine Beschränkung auf den voraussichtlichen Ausfall ist dabei nicht zulässig.