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Darf mein ganzes Guthaben zur Sicherung gesperrt werden?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Drittschuldner, Arbeitnehmer
Wird zur Sicherung einer Forderung ein Verbot gegen einen Drittschuldner erlassen, darf es nur jenen Teil erfassen, der zur Deckung der Forderung und der zu erwartenden Kosten nötig ist. Wer mehr sperren lassen will, muss darlegen und glaubhaft machen, warum das notwendig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das Drittverbot ist auf den Teil der Forderung zu beschränken, der zu Befriedigung der Forderung der gefährdeten Partei (und allenfalls der bei Schaffung des Titels entstehenden Kosten) nötig ist. Daß die gesamte Forderung zur Sicherung der gefährdeten Partei nötig wäre, müßte die gefährdete Partei behaupten und bescheinigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Pfändung bedingter Forderungen

Ja. Auch Forderungen, die noch von einer Bedingung abhängen, können gepfändet werden, wenn der Rechtsgrund schon vorliegt oder der zugrunde liegende Sachverhalt zum Teil verwirklicht ist. Klagen kann der Gläubiger gegen den Drittschuldner allerdings erst, wenn die Forderung unbedingt und fällig geworden ist.

günstig für Gläubiger Feststellung der Forderung in voller Höhe

Auch wenn Sie für Ihre Forderung eine Sicherheit haben, wird die angemeldete Forderung in voller Höhe festgestellt, soweit sie zu Recht besteht. Eine Beschränkung auf den voraussichtlichen Ausfall ist dabei nicht zulässig.

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