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Rechtssatz RS0008675

Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Keine Berufung des Ehemannes auf seine Rechtunkenntnis betreffend die gesetzliche Befristung der Bestreitungsklage nach § 156 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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